Psychotherapie – Ankommen. Dich finden. Du sein.

Vielleicht stehen Sie gerade an einem Punkt in Ihrem Leben, an dem vieles zu viel ist oder nichts mehr richtig greifbar. Vielleicht fühlen Sie sich erschöpft, innerlich leer, überfordert von Gefühlen, Gedanken oder Erwartungen. Oder Sie spüren einfach nur: So wie bisher geht es nicht weiter.

In meiner Praxis finden Sie einen geschützten Raum, in dem all das Platz haben darf. Einen Ort, an dem Sie sich nicht erklären oder leisten müssen. Sondern ankommen. Verstehen. Sich neu sortieren.

grüne Laubbäume als Fokus für Psychotherapie

Themen, bei denen ich Sie begleiten kann

Ich bin für Sie da, wenn Sie sich in einer psychisch belastenden Lebenssituation befinden, etwa bei Ängsten, Depressionen, nach einschneidenden Lebensereignissen.

Auch bei einem möglichen Verdacht auf ADHS kann ich Sie im Rahmen einer therapeutischen Abklärung unterstützen und gemeinsam mit Ihnen nächste Schritte erarbeiten.

Angebote und weitere Themen, bei denen ich Sie begleiten kann

Wie ich arbeite

Mir ist es wichtig, einen sicheren, wertschätzenden Raum zu schaffen, einen Ort, an dem Sie sich zeigen dürfen, so wie Sie sind. Mit allem, was da ist: Zweifel, Erschöpfung, Wut, Hoffnung, Sehnsucht oder Leere. Nichts muss „fertig“ oder klar sein, um willkommen zu sein.

Mehr zu meinem therapeutischen Ansatz ➝

Standort & Erreichbarkeit

Vanessa Graf
Praxis für Psychotherapie
Monbijoustrasse 36
3011 Bern


Die Praxis befindet sich zentral in Bern und ist bequem zu Fuss erreichbar. Vom Bahnhof Bern sind es etwa 10 Minuten zu Fuss oder eine kurze Busfahrt bis zur Haltestelle Monbijou.

Standort auf der Karte ansehen ➝

Häufige Fragen

Wenn Sie Interesse an einem Therapieplatz haben, klicken Sie auf «Termin anfragen». Dort erhalten Sie alle nötigen Informationen.

Ich melde mich zeitnah bei Ihnen, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Wenn Sie als Selbstzahler/in anfragen, schlage ich Ihnen direkt einen Termin für das Erstgespräch vor.

Wenn die Kosten über die Grundversicherung abgerechnet werden sollen (und Sie nicht als Selbstzahler/in kommen), benötigen Sie vor Beginn der Therapie eine ärztliche Anordnung.

Bitte lassen Sie dafür das Formular Anordnung psychologische Psychotherapie ➝ von einer berechtigten Fachperson (z. B. Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt) vor dem ersten Termin ausfüllen und unterschreiben.

Bringen Sie das unterschriebene Formular bitte zum Erstgespräch mit oder lassen Sie es mir im Voraus direkt von der ausstellenden Fachperson zukommen.

Falls Sie bereits früher mit einer solchen Anordnung in psychologischer Psychotherapie waren, klären Sie bitte im Voraus mit Ihrer Krankenkasse ab, wie viele Sitzungen Ihnen aktuell noch zustehen.

Wenn Sie als Selbstzahler/in kommen, müssen Sie nichts weiter vorbereiten. Es genügt, mir eine Anfrage per E-Mail zukommen zu lassen und dann gemeinsam mit mir einen Termin für das Erstgespräch zu vereinbaren.

Das Erstgespräch bietet die Gelegenheit, sich gegenseitig kennenzulernen und einen ersten Eindruck voneinander zu gewinnen. Sie schildern mir in Ruhe, was Sie aktuell belastet oder bewegt, und wir sprechen darüber, welche Unterstützung Sie sich wünschen und benötigen.

Dabei klären wir gemeinsam, ob eine psychologische Psychotherapie in meiner Praxis für Ihr Anliegen geeignet ist und wie eine mögliche Zusammenarbeit aussehen könnte. Selbstverständlich haben Sie auch Raum, Fragen zu stellen und alles anzusprechen, was Ihnen wichtig ist.

Mehrere Erstgespräche sind grundsätzlich möglich, auch bei verschiedenen Psychotherapeuten. Wenn Sie die Therapie über die Grundversicherung abrechnen möchten, gilt dabei Folgendes:

  • Die ärztliche Anordnung ist nicht an einen bestimmten Therapeuten gebunden. Sie können frei wählen, bei wem Sie das Erstgespräch führen möchten.
  • Jedes Erstgespräch wird als reguläre Sitzung gezählt und von den insgesamt verfügbaren Sitzungen pro Anordnung abgezogen (meist 15 Sitzungen bei der ersten Verordnung).

Wenn Sie sich erst orientieren möchten, können Sie einzelne Erstgespräche auch auf eigene Kosten führen und danach entscheiden, bei wem Sie sich längerfristig begleiten lassen möchten

Eine Therapiesitzung bei mir dauert im Einzelsetting in der Regel 75 Minuten, im Mehrpersonensetting (z. B. Paar- oder Familiengespräche) 90 Minuten.

Zu Beginn treffen wir uns meist alle ein bis zwei Wochen, um eine stabile therapeutische Beziehung aufzubauen und regelmässig an Ihren Themen zu arbeiten.

Je nach Anliegen, persönlicher Situation oder Belastung können die Abstände aber auch früher weiter sein, das besprechen wir individuell.

Im Verlauf der Therapie können die Abstände – je nach Entwicklung und Bedarf – nach und nach vergrössert werden. So haben Sie die Möglichkeit, das Besprochene zunehmend eigenständig in den Alltag zu integrieren. Die Frequenz gestalten wir gemeinsam und flexibel.

Das ist ganz unterschiedlich und hängt von Ihrem Anliegen, Ihrer Lebenssituation und Ihrem Tempo ab.

Manche Menschen kommen nur für wenige Sitzungen, um eine akute Belastung zu klären oder sich neu zu orientieren. Andere bleiben über einen längeren Zeitraum, weil sich Themen erst nach und nach zeigen oder weil sie sich eine kontinuierliche Begleitung wünschen.

Abrechnung über die Grundversicherung: Seit dem 1. Juli 2022 wird psychologische Psychotherapie im Rahmen des sogenannten Anordnungsmodells von der Grundversicherung der Krankenkassen übernommen – vorausgesetzt, die Behandlung wird von einer Ärztin oder einem Arzt angeordnet.

Wie bei anderen Leistungen der Grundversicherung müssen Franchise und Selbstbehalt von den Patientinnen und Patienten selbst getragen werden.

Selbstzahlung & Zusatzversicherung: Psychotherapeutische Behandlungen können auch ohne ärztliche Anordnung in Anspruch genommen werden. In diesem Fall tragen Sie die Kosten selbst.

Je nach Versicherung besteht unter Umständen die Möglichkeit, eine (teilweise) Kostenübernahme über die Zusatzversicherung zu beantragen.

Bitte erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Versicherung, ob und in welchem Umfang entsprechende Leistungen abgedeckt sind.

Alle Informationen zu Kosten und Abrechnung ➝

Bei einer ersten ärztlichen Anordnung übernimmt die Grundversicherung in der Regel bis zu 15 Sitzungen. Das Erstgespräch zählt bereits dazu.

Wenn danach weiterhin ein therapeutischer Bedarf besteht, kann Ihre Ärztin oder Ihr Arzt eine Verlängerung um weitere 15 Sitzungen anordnen.

Für eine darüber hinausgehende Therapie (mehr als 30 Sitzungen) ist eine fachärztliche Beurteilung, z. B. durch eine Psychiaterin oder einen Psychiater, notwendig.

Wenn Sie das Gefühl haben, dass die Zusammenarbeit nicht passt oder Sie sich nicht verstanden fühlen, sprechen Sie das bitte offen an.

Das Wichtigste in der Psychotherapie ist, dass Sie sich ernst genommen und wohl fühlen, nur so kann ein tragender Raum entstehen.

Wir klären gemeinsam, woran es liegen könnte – und ob es sinnvoll ist, miteinander weiterzuarbeiten oder ob eine andere therapeutische Begleitung besser zu Ihnen passt.

Sie können eine Psychotherapie jederzeit beenden oder pausieren, auch während einer laufenden ärztlichen Anordnung.

Wenn Sie diesen Schritt in Erwägung ziehen, ist es hilfreich, den möglichen Abbruch in einem gemeinsamen Gespräch zu reflektieren:

Was sind Ihre Gründe? Gibt es offene Fragen oder Unsicherheiten? Und was könnte stattdessen hilfreich sein?

So schaffen wir einen bewussten Abschluss oder finden gemeinsam einen anderen Weg, der besser zu Ihnen passt.

Die therapeutische Beziehung ist eine der wichtigsten Grundlagen für eine wirksame Psychotherapie. Wenn Sie das Gefühl haben, dass die „Chemie stimmt“, entsteht ein sicherer Raum, in dem Vertrauen wachsen und Veränderung möglich wird.

Es ist deshalb absolut legitim – und sogar sinnvoll –, nach dem Erstgespräch oder auch nach ein paar Sitzungen für sich zu prüfen, ob Sie sich verstanden und gut aufgehoben fühlen.

Manchmal braucht es dafür etwas Zeit, mehrere Gespräche oder auch die Offenheit, noch einmal woanders hinzuschauen, wenn es nicht stimmig ist.

Ein Psychologe hat Psychologie studiert, ist aber nicht automatisch therapeutisch tätig.

Ein psychologischer Psychotherapeut hat nach dem Psychologiestudium eine mehrjährige Zusatzausbildung in Psychotherapie absolviert und ist auf die therapeutische Behandlung psychischer Beschwerden spezialisiert.

Ein Psychiater ist ein Arzt mit Facharztausbildung in Psychiatrie und Psychotherapie und kann neben Gesprächen auch Medikamente verschreiben und medizinische Diagnosen stellen.

Ich selbst bin psychologische Psychotherapeutin. Bei medizinischen Fragen arbeite ich bei Bedarf mit Ärzten zusammen.

Als psychologische Psychotherapeutin darf ich keine Medikamente verschreiben und auch keine Arztzeugnisse ausstellen.

Wenn im Therapieverlauf der Eindruck entsteht, dass eine medikamentöse Unterstützung sinnvoll sein könnte oder ein Zeugnis benötigt wird, bespreche ich das mit Ihnen und ziehe auf Wunsch Ihren Hausarzt oder einen Psychiater hinzu. Gerne unterstütze ich Sie auch bei der Vernetzung.

Sehr vertraulich. Alles, was Sie in der Therapie sagen, unterliegt der gesetzlichen Schweigepflicht.

Ihre persönlichen Daten, Gesprächsinhalte und Unterlagen werden streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben – auch nicht an Krankenkassen oder andere Stellen, ausser Sie haben dem ausdrücklich zugestimmt.

Auch die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt nach den geltenden Datenschutzbestimmungen (inkl. DSGVO).

Die Administration erfolgt in Zusammenarbeit mit der Ärztekasse. Weitere Informationen zum Umgang mit Personendaten finden Sie im Merkblatt (Patienteninformation zum Umgang mit Personendaten).

In akuten Krisensituationen – wenn Sie sich selbst oder andere gefährden könnten oder dringend Hilfe brauchen – wenden Sie sich bitte an eine psychiatrische Notfallstelle, Ihre Hausärztin / Ihren Hausarzt oder den Notruf (144).

Bitte beachten Sie: Ich biete keine Krisenintervention oder Notfallversorgung an und bin ausserhalb vereinbarter Termine nicht durchgehend erreichbar.

Weitere hilfreiche Anlaufstellen bei Krisen:

MEDPHONE
Medizinische Beratung und Vermittlung der diensthabenden Ärztinnen und Ärzten Ihrer Region
Tel. 0900 57 67 47 (1.98 Fr./Minute)

Psychiatrischer Notfall Erwachsene
Kriseninterventionszentrum der Universitären Psychiatrischen Dienste Bern
Tel. 031 632 88 11


Falls Ihre Frage nicht beantwortet wurde, dürfen Sie mir gerne eine E-Mail schreiben.

Psychotherapie – Ankommen. Dich finden. Du sein.

Vielleicht stehen Sie gerade an einem Punkt in Ihrem Leben, an dem vieles zu viel ist oder nichts mehr richtig greifbar. Vielleicht fühlen Sie sich erschöpft, innerlich leer, überfordert von Gefühlen, Gedanken oder Erwartungen. Oder Sie spüren einfach nur: So wie bisher geht es nicht weiter.

In meiner Praxis finden Sie einen geschützten Raum, in dem all das Platz haben darf. Einen Ort, an dem Sie sich nicht erklären oder leisten müssen. Sondern ankommen. Verstehen. Sich neu sortieren.

grüne Laubbäume am Tag
Themen, bei denen ich Sie begleiten kann

Ich bin für Sie da, wenn Sie sich in einer psychisch belastenden Lebenssituation befinden, etwa bei Ängsten, Depressionen, nach einschneidenden Lebensereignissen.

Auch bei einem möglichen Verdacht auf ADHS kann ich Sie im Rahmen einer therapeutischen Abklärung unterstützen und gemeinsam mit Ihnen nächste Schritte erarbeiten.

Angebote und weitere Themen, bei denen ich Sie begleiten kann ➝

Wie ich arbeite

Mir ist es wichtig, einen sicheren, wertschätzenden Raum zu schaffen, einen Ort, an dem Sie sich zeigen dürfen, so wie Sie sind. Mit allem, was da ist: Zweifel, Erschöpfung, Wut, Hoffnung, Sehnsucht oder Leere. Nichts muss „fertig“ oder klar sein, um willkommen zu sein.

Mehr zu meinem therapeutischen Ansatz ➝

Standort & Erreichbarkeit

Vanessa Graf
Praxis für Psychotherapie
Monbijoustrasse 36
3011 Bern

Die Praxis befindet sich zentral in Bern und ist bequem zu Fuss erreichbar. Vom Bahnhof Bern sind es etwa 10 Minuten zu Fuss oder eine kurze Busfahrt bis zur Haltestelle Monbijou.

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Häufige Fragen

Wenn Sie Interesse an einem Therapieplatz haben, klicken Sie auf «Termin anfragen» und senden Sie mir bitte die nötigen Informationen per E-Mail zu.

Ich melde mich zeitnah bei Ihnen, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Wenn Sie als Selbstzahler/in anfragen, schlage ich Ihnen direkt einen Termin für das Erstgespräch vor.

Wenn die Kosten über die Grundversicherung abgerechnet werden sollen (und Sie nicht als Selbstzahler/in kommen), benötigen Sie vor Beginn der Therapie eine ärztliche Anordnung.

Bitte lassen Sie dafür das Formular Anordnung psychologische Psychotherapie ➝ von einer berechtigten Fachperson (z. B. Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt) vor dem ersten Termin ausfüllen und unterschreiben.

Bringen Sie das unterschriebene Formular bitte zum Erstgespräch mit oder lassen Sie es mir im Voraus direkt von der ausstellenden Fachperson zukommen.

Falls Sie bereits früher mit einer solchen Anordnung in psychologischer Psychotherapie waren, klären Sie bitte im Voraus mit Ihrer Krankenkasse ab, wie viele Sitzungen Ihnen aktuell noch zustehen.

Wenn Sie als Selbstzahler/in kommen, müssen Sie nichts weiter vorbereiten. Es genügt, mir eine Anfrage per E-Mail zukommen zu lassen und dann gemeinsam mit mir einen Termin für das Erstgespräch zu vereinbaren.

Das Erstgespräch bietet die Gelegenheit, sich gegenseitig kennenzulernen und einen ersten Eindruck voneinander zu gewinnen. Sie schildern mir in Ruhe, was Sie aktuell belastet oder bewegt, und wir sprechen darüber, welche Unterstützung Sie sich wünschen und benötigen.

Dabei klären wir gemeinsam, ob eine psychologische Psychotherapie in meiner Praxis für Ihr Anliegen geeignet ist und wie eine mögliche Zusammenarbeit aussehen könnte. Selbstverständlich haben Sie auch Raum, Fragen zu stellen und alles anzusprechen, was Ihnen wichtig ist.

Mehrere Erstgespräche sind grundsätzlich möglich, auch bei verschiedenen Psychotherapeuten. Wenn Sie die Therapie über die Grundversicherung abrechnen möchten, gilt dabei Folgendes:

  • Die ärztliche Anordnung ist nicht an einen bestimmten Therapeuten gebunden. Sie können frei wählen, bei wem Sie das Erstgespräch führen möchten.
  • Jedes Erstgespräch wird als reguläre Sitzung gezählt und von den insgesamt verfügbaren Sitzungen pro Anordnung abgezogen (meist 15 Sitzungen bei der ersten Verordnung).

Wenn Sie sich erst orientieren möchten, können Sie einzelne Erstgespräche auch auf eigene Kosten führen und danach entscheiden, bei wem Sie sich längerfristig begleiten lassen möchten

Eine Therapiesitzung bei mir dauert im Einzelsetting in der Regel 75 Minuten, im Mehrpersonensetting (z. B. Paar- oder Familiengespräche) 90 Minuten.

Zu Beginn treffen wir uns meist alle ein bis zwei Wochen, um eine stabile therapeutische Beziehung aufzubauen und regelmässig an Ihren Themen zu arbeiten.

Je nach Anliegen, persönlicher Situation oder Belastung können die Abstände aber auch früher weiter sein, das besprechen wir individuell.

Im Verlauf der Therapie können die Abstände – je nach Entwicklung und Bedarf – nach und nach vergrössert werden. So haben Sie die Möglichkeit, das Besprochene zunehmend eigenständig in den Alltag zu integrieren. Die Frequenz gestalten wir gemeinsam und flexibel.

Das ist ganz unterschiedlich und hängt von Ihrem Anliegen, Ihrer Lebenssituation und Ihrem Tempo ab.

Manche Menschen kommen nur für wenige Sitzungen, um eine akute Belastung zu klären oder sich neu zu orientieren. Andere bleiben über einen längeren Zeitraum, weil sich Themen erst nach und nach zeigen oder weil sie sich eine kontinuierliche Begleitung wünschen.

Abrechnung über die Grundversicherung: Seit dem 1. Juli 2022 wird psychologische Psychotherapie im Rahmen des sogenannten Anordnungsmodells von der Grundversicherung der Krankenkassen übernommen, vorausgesetzt, die Behandlung wird von einer Ärztin oder einem Arzt angeordnet.

Wie bei anderen Leistungen der Grundversicherung müssen Franchise und Selbstbehalt von den Patientinnen und Patienten selbst getragen werden.

Selbstzahlung & Zusatzversicherung: Psychotherapeutische Behandlungen können auch ohne ärztliche Anordnung in Anspruch genommen werden. In diesem Fall tragen Sie die Kosten selbst.

Je nach Versicherung besteht unter Umständen die Möglichkeit, eine (teilweise) Kostenübernahme über die Zusatzversicherung zu beantragen.

Bitte erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Versicherung, ob und in welchem Umfang entsprechende Leistungen abgedeckt sind.

Alle Informationen zu Kosten und Abrechnung ➝

Bei einer ersten ärztlichen Anordnung übernimmt die Grundversicherung in der Regel bis zu 15 Sitzungen. Das Erstgespräch zählt bereits dazu.

Wenn danach weiterhin ein therapeutischer Bedarf besteht, kann Ihre Ärztin oder Ihr Arzt eine Verlängerung um weitere 15 Sitzungen anordnen.

Für eine darüber hinausgehende Therapie (mehr als 30 Sitzungen) ist eine fachärztliche Beurteilung, z. B. durch eine Psychiaterin oder einen Psychiater, notwendig.

Wenn Sie das Gefühl haben, dass die Zusammenarbeit nicht passt oder Sie sich nicht verstanden fühlen, sprechen Sie das bitte offen an.

Das Wichtigste in der Psychotherapie ist, dass Sie sich ernst genommen und wohl fühlen, nur so kann ein tragender Raum entstehen.

Wir klären gemeinsam, woran es liegen könnte und ob es sinnvoll ist, miteinander weiterzuarbeiten oder ob eine andere therapeutische Begleitung besser zu Ihnen passt.

Sie können eine Psychotherapie jederzeit beenden oder pausieren, auch während einer laufenden ärztlichen Anordnung.

Wenn Sie diesen Schritt in Erwägung ziehen, ist es hilfreich, den möglichen Abbruch in einem gemeinsamen Gespräch zu reflektieren:

  • Was sind Ihre Gründe?
  • Gibt es offene Fragen oder Unsicherheiten?
  • Und was könnte stattdessen hilfreich sein?

So schaffen wir einen bewussten Abschluss oder finden gemeinsam einen anderen Weg, der besser zu Ihnen passt.

Die therapeutische Beziehung ist eine der wichtigsten Grundlagen für eine wirksame Psychotherapie. Wenn Sie das Gefühl haben, dass die „Chemie stimmt“, entsteht ein sicherer Raum, in dem Vertrauen wachsen und Veränderung möglich wird.

Es ist deshalb absolut legitim – und sogar sinnvoll –, nach dem Erstgespräch oder auch nach ein paar Sitzungen für sich zu prüfen, ob Sie sich verstanden und gut aufgehoben fühlen.

Manchmal braucht es dafür etwas Zeit, mehrere Gespräche oder auch die Offenheit, noch einmal woanders hinzuschauen, wenn es nicht stimmig ist.

Ein Psychologe hat Psychologie studiert, ist aber nicht automatisch therapeutisch tätig.

Ein psychologischer Psychotherapeut hat nach dem Psychologiestudium eine mehrjährige Zusatzausbildung in Psychotherapie absolviert und ist auf die therapeutische Behandlung psychischer Beschwerden spezialisiert.

Ein Psychiater ist ein Arzt mit Facharztausbildung in Psychiatrie und Psychotherapie und kann neben Gesprächen auch Medikamente verschreiben und medizinische Diagnosen stellen.

Ich selbst bin psychologische Psychotherapeutin. Bei medizinischen Fragen arbeite ich bei Bedarf mit Ärzten zusammen.

Als psychologische Psychotherapeutin darf ich keine Medikamente verschreiben und auch keine Arztzeugnisse ausstellen.

Wenn im Therapieverlauf der Eindruck entsteht, dass eine medikamentöse Unterstützung sinnvoll sein könnte oder ein Zeugnis benötigt wird, bespreche ich das mit Ihnen und ziehe auf Wunsch Ihren Hausarzt oder einen Psychiater hinzu. Gerne unterstütze ich Sie auch bei der Vernetzung.

Sehr vertraulich. Alles, was Sie in der Therapie sagen, unterliegt der gesetzlichen Schweigepflicht.

Ihre persönlichen Daten, Gesprächsinhalte und Unterlagen werden streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, auch nicht an Krankenkassen oder andere Stellen, ausser Sie haben dem ausdrücklich zugestimmt.

Auch die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt nach den geltenden Datenschutzbestimmungen (inkl. DSGVO).

Die Administration erfolgt in Zusammenarbeit mit der Ärztekasse. Weitere Informationen zum Umgang mit Personendaten finden Sie im Merkblatt (Patienteninformation zum Umgang mit Personendaten).

In akuten Krisensituationen – wenn Sie sich selbst oder andere gefährden könnten oder dringend Hilfe brauchen – wenden Sie sich bitte an eine psychiatrische Notfallstelle, Ihren Hausarzt oder den Notruf (144).

Bitte beachten Sie: Ich biete keine Krisenintervention oder Notfallversorgung an und bin ausserhalb vereinbarter Termine nicht durchgehend erreichbar.

Weitere hilfreiche Anlaufstellen bei Krisen:

MEDPHONE
Medizinische Beratung und Vermittlung der diensthabenden Ärztinnen und Ärzten Ihrer Region
Tel. 0900 57 67 47 (1.98 Fr./Minute)

Psychiatrischer Notfall Erwachsene
Kriseninterventionszentrum der Universitären Psychiatrischen Dienste Bern
Tel. 031 632 88 11

Falls Ihre Frage nicht beantwortet wurde, dürfen Sie mir gerne eine E-Mail schreiben.